Freitag, Dezember 14, 2018

Gesetzliche Vorschriften für E-Bikes und Pedelecs

Gesetzliche Vorschriften für E-Bikes und Pedelecs: "Zulassungspflicht:* Hersteller von S-Pedelecs müssen für jedes Modell vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) eine Betriebserlaubnis einholen. Aus der Einzelzulassung folgt, dass man weder selbst, noch der Händler ein S-Pedelec ohne weiteres baulich verändern darf. Für Veränderungen gibt es Positivlisten (z. B. für das Modell geeignete Gabeln, Lenker etc.), die dem Fachhändler zur Verfügung stehen.
Technik:* Die Betriebserlaubnis beinhaltet verschiedene Anforderungen an sicherheitsrelevante Bauteile (z. B. Spiegel- und Dauerlichtpflicht, Hupe (neu ab 2017), Rahmen, Bremsen, Räder, Reflektoren, Seitenständer etc.). Die Akkuspeisung der Beleuchtung ist erlaubt. Bei mehrspurigen Fahrzeugen sind auch zugelassene Blinker erlaubt."



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